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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §28;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0146Rechtssatz
Weil die Einzelteilung im besonderen Sinn eine gänzlich Auflösung der Agrargemeinschaft nach sich zieht, soll die "Latte" dafür besonders hoch liegen und eben ein "dauernder wesentlicher Vorteil" gegenüber der Aufrechterhaltung der Agrargemeinschaft gegeben sein. Bei einer Sonderteilung genügt hingegen das Vorliegen der Anforderungen der § 41 Abs 3 und insbesondere § 45 Abs 1 zweiter Satz Slbg FlVfLG 1973.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070145.X05Im RIS seit
19.02.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008