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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §28;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0146Rechtssatz
Die von § 45 Abs 2 Slbg FlVfLG 1973 geforderte Unbedenklichkeit nach den forstgesetzlichen Bestimmungen, die vor allem auf die Vermeidung des Entstehens von zu kleinen Waldgrundstücken (Trennstücke) zielt, wird bei typisierender Betrachtung weitaus eher im Falle einer Einzelteilung im besonderen Sinn eine Rolle spielen. Bei der Auflösung einer Agrargemeinschaft durch Umwandlung in Einzeleigentum ist der Spielraum der Behörde bei der Gestaltung der einzelnen Grundabfindungen - im Gegensatz zur Sonderteilung - eingeschränkter; die Wahrscheinlichkeit, dass Trennstücke geringer Größe entstehen, steigt an. Vor diesem Hintergrund gewinnt der ausdrückliche Hinweis auf forstgesetzliche Bestimmungen seine Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070145.X06Im RIS seit
19.02.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008