RS Vwgh 2006/1/26 2004/07/0145

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Veröffentlicht am 26.01.2006
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/02 Forstrecht
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §28;
FlVfLG Slbg 1973 §41 Abs5;
FlVfLG Slbg 1973 §45 Abs2;
ForstG 1975;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0146

Rechtssatz

Die von § 45 Abs 2 Slbg FlVfLG 1973 geforderte Unbedenklichkeit nach den forstgesetzlichen Bestimmungen, die vor allem auf die Vermeidung des Entstehens von zu kleinen Waldgrundstücken (Trennstücke) zielt, wird bei typisierender Betrachtung weitaus eher im Falle einer Einzelteilung im besonderen Sinn eine Rolle spielen. Bei der Auflösung einer Agrargemeinschaft durch Umwandlung in Einzeleigentum ist der Spielraum der Behörde bei der Gestaltung der einzelnen Grundabfindungen - im Gegensatz zur Sonderteilung - eingeschränkter; die Wahrscheinlichkeit, dass Trennstücke geringer Größe entstehen, steigt an. Vor diesem Hintergrund gewinnt der ausdrückliche Hinweis auf forstgesetzliche Bestimmungen seine Bedeutung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070145.X06

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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