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L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §28;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0146Rechtssatz
Die unterschiedliche Behandlung der Arten der Einzelteilung im Slbg FlVfLG 1973 findet ihre sachliche Rechtfertigung darin, dass es sich dabei eben um unterschiedliche bodenreformatorische Maßnahmen handelt. Eine Einzelteilung im besonderen Sinn, also die Totalauflösung einer Agrargemeinschaft, stellt regelmäßig den weit massiveren Eingriff in die strukturellen Gegebenheiten eines agrarisch genutzten Gebietes dar als eine Sonderteilung, sodass unterschiedliche Anforderungen an die Zulässigkeit einer Teilung nicht unsachlich erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070145.X04Im RIS seit
19.02.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008