RS Vwgh 2006/1/26 2004/07/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2006
beobachten
merken

Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §28;
FlVfLG Slbg 1973 §41 Abs5;
FlVfLG Slbg 1973 §45 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0146

Rechtssatz

Die unterschiedliche Behandlung der Arten der Einzelteilung im Slbg FlVfLG 1973 findet ihre sachliche Rechtfertigung darin, dass es sich dabei eben um unterschiedliche bodenreformatorische Maßnahmen handelt. Eine Einzelteilung im besonderen Sinn, also die Totalauflösung einer Agrargemeinschaft, stellt regelmäßig den weit massiveren Eingriff in die strukturellen Gegebenheiten eines agrarisch genutzten Gebietes dar als eine Sonderteilung, sodass unterschiedliche Anforderungen an die Zulässigkeit einer Teilung nicht unsachlich erscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070145.X04

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten