RS Vwgh 2006/1/26 2004/07/0145

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2006
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Index

L66505 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Salzburg
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §28;
FlVfLG Slbg 1973 §41 Abs5;
FlVfLG Slbg 1973 §45 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/07/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0038 E 10. Juni 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Wenngleich der Begriff "Einzelteilung" sowohl die "Einzelteilung im engeren Sinne" als auch die "Sonderteilung" umfasst (siehe § 41 Abs 5 Slbg FlVfLG 1973), so lässt die Wendung "gegenüber der Aufrechterhaltung der Gemeinschaft" im § 45 Abs 2 Slbg FlVfLG 1973 mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass sich diese Bestimmung nur auf die Einzelteilung im engeren Sinne (Auflösung der Agrargemeinschaft durch Umwandlung der Anteilsrechte in Einzeleigentum) bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070145.X01

Im RIS seit

19.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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