RS Vwgh 2006/1/26 2004/15/0064

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.2006
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs11;

Rechtssatz

Nach § 3 Abs. 11 UStG 1972 befindet sich der Ort der Vermietung (Dulden der Nutzung) eines Kfz insoweit in Österreich, als die Benutzung des Fahrzeuges im Inland erfolgt (vgl. Kranich/Siegl/Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, § 3 Tz 411a)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004150064.X02

Im RIS seit

02.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
JUSLINE Umfrage
Welchen Beruf üben Sie aus?
Beispiele: Selbstständiger Architekt, Mitarbeiter einer Rechtsabteilung, Rechtsanwalt,...
JUSLINE Werbung