RS Vwgh 2006/1/26 2004/07/0136

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Veröffentlicht am 26.01.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §67;
VwRallg;

Rechtssatz

An das Bestimmtheitserfordernis des § 59 Abs 1 AVG ist deshalb ein strenger Maßstab anzulegen, damit für jeden Bescheidadressaten klar und unmissverständlich zu erkennen ist, in welchem Umfang Rechte und Pflichten (wie etwa eine Instandhaltungspflicht nach § 50 Abs 1 WRG 1959) für ihn mit dem Bescheid begründet werden, um sich gegebenenfalls im Rechtsmittelweg dagegen zur Wehr setzen zu können.

Schlagworte

Inhalt des Spruches DiversesIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070136.X07

Im RIS seit

02.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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