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16/02 RundfunkNorm
ORF-G 2001 §3 Abs1;Rechtssatz
Die "Schlechterversorgung" von gemäß § 3 Abs. 1 ORF-G zu versorgenden Personen stünde der Entziehung einer Nutzungsberechtigung dann hindernd entgegen, wiese sie ein die Versorgung in Mindestempfangsqualität beeinträchtigendes Ausmaß auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004040219.X04Im RIS seit
23.02.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008