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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Bewertung der Bedeutung von Ereignissen unter dem Gesichtspunkt des Ranges, den die daran Beteiligten in der Öffentlichkeit einnehmen, entspricht dem FERG. In diesem Sinne nennen auch die Gesetzesmaterialien (RV, 285 BlgNr, 21. GP, S 12) als Beispiel für ein bedeutsames Ereignis "ein wichtiges Treffen von Politikern oder Wissenschaftern"; sowohl der Gegenstand des Ereignisses als auch die Beteiligung daran kann jenem die erforderliche Bedeutung verleihen. (Hier: Die auf die Teilnahme hochrangiger Vereine gegründete Erwartung, die betreffenden Spiele würden in der Medienberichterstattung entsprechend breiten Raum einnehmen, ist nicht unschlüssig.)
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2freie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004040234.X03Im RIS seit
22.02.2006Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011