RS Vwgh 2006/1/27 2004/04/0234

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
16/02 Rundfunk
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
FERG 2001 §5 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Bewertung der Bedeutung von Ereignissen unter dem Gesichtspunkt des Ranges, den die daran Beteiligten in der Öffentlichkeit einnehmen, entspricht dem FERG. In diesem Sinne nennen auch die Gesetzesmaterialien (RV, 285 BlgNr, 21. GP, S 12) als Beispiel für ein bedeutsames Ereignis "ein wichtiges Treffen von Politikern oder Wissenschaftern"; sowohl der Gegenstand des Ereignisses als auch die Beteiligung daran kann jenem die erforderliche Bedeutung verleihen. (Hier: Die auf die Teilnahme hochrangiger Vereine gegründete Erwartung, die betreffenden Spiele würden in der Medienberichterstattung entsprechend breiten Raum einnehmen, ist nicht unschlüssig.)

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2freie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004040234.X03

Im RIS seit

22.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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