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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §353;Rechtssatz
Die Behörde hat alleine vom beantragten Projekt einschließlich der vom Antragsteller vorgelegten Betriebsbeschreibung auszugehen und darf nicht auf einen allfälligen, tatsächlichen Betrieb der Anlage abstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003040130.X06Im RIS seit
06.03.2006Zuletzt aktualisiert am
13.12.2011