RS Vwgh 2006/1/27 2004/04/0243

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2006
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Index

26/02 Markenschutz Musterschutz

Norm

MarkenSchG 1970 §4 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Eine fremdsprachige Bezeichnung ist wegen ihrer Deskriptivität dann nicht registrierbar, wenn sie von einem nicht unerheblichen Teil der inländischen Verkehrskreise zwangsläufig und ohne weitläufige Gedankenoperationen als beschreibend erkannt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004040243.X02

Im RIS seit

23.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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