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26/02 Markenschutz MusterschutzNorm
MarkenSchG 1970 §4 Abs1 Z4;Rechtssatz
Eine fremdsprachige Bezeichnung ist wegen ihrer Deskriptivität dann nicht registrierbar, wenn sie von einem nicht unerheblichen Teil der inländischen Verkehrskreise zwangsläufig und ohne weitläufige Gedankenoperationen als beschreibend erkannt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004040243.X02Im RIS seit
23.02.2006Zuletzt aktualisiert am
11.01.2012