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L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt BurgenlandNorm
AVG §37;Rechtssatz
Hat der Rechtsmittelwerber in seinem Rechtsmittel einen Hinweis auf die Rechtzeitigkeit angebracht, so gibt dies zu behördlichen Erhebungen über die Rechtzeitigkeit oder Verspätung dieses Rechtsmittels Anlass (vgl. die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahren I, 2. Auflage, S. 1200, unter E 259 zitierte hg. Rechtsprechung).
Schlagworte
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeParteiengehör RechtsmittelverfahrenParteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren VorstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005050094.X02Im RIS seit
27.02.2006Zuletzt aktualisiert am
17.11.2010