RS Vwgh 2006/1/31 2003/05/0167

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Veröffentlicht am 31.01.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §42 Abs1 idF 1998/I/158;
VwRallg;

Rechtssatz

Beim "Tag vor Beginn der Verhandlung" iSd § 42 Abs. 1 AVG idF BGBl. I Nr. 158/1998 handelt es sich um den Kalendertag, der dem Verhandlungstag vorausgeht; der Ansicht, es handle sich um den Morgen des Verhandlungstages, ist entgegenzuhalten, dass diese Wendung dann überflüssig wäre, weil das Ergebnis einer solchen Interpretation schon durch die weitere Wendung "oder während der Verhandlung" erreicht würde.

Schlagworte

Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003050167.X01

Im RIS seit

27.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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