RS Vwgh 2006/1/31 2003/05/0177

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Veröffentlicht am 31.01.2006
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Index

L70706 Theater Veranstaltung Steiermark
L70716 Spielapparate Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §22 Abs1 Z1 lita;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §36 Abs2;

Rechtssatz

Zu den subjektiv-öffentlichen Rechten, die den Nachbarn in einem Genehmigungsverfahren nach dem Stmk. VeranstaltungsG zustehen, hat der Verwaltungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen vom 16. Dezember 2003, Zl. 2001/05/0212, und vom 18. Mai 2004, Zl. 2003/05/0166, auf die Beschränkung der Parteistellung der Nachbarn hingewiesen und ausgeführt, dass die Nachbarn in diesem Verfahren, von den in den damals entschiedenen Fällen nicht interessierenden Fragen der Betriebssicherheit nach § 22 Abs. 1 Z. 1 lit. a Stmk. VeranstaltungsG abgesehen, zulässiger Weise nur geltend machen können, dass sie durch den Veranstaltungsbetrieb durch störenden Lärm ungebührlich belästigt werden.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003050177.X01

Im RIS seit

27.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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