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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
AVG §8;Rechtssatz
Zu den subjektiv-öffentlichen Rechten, die den Nachbarn in einem Genehmigungsverfahren nach dem Stmk. VeranstaltungsG zustehen, hat der Verwaltungsgerichtshof in seinen Erkenntnissen vom 16. Dezember 2003, Zl. 2001/05/0212, und vom 18. Mai 2004, Zl. 2003/05/0166, auf die Beschränkung der Parteistellung der Nachbarn hingewiesen und ausgeführt, dass die Nachbarn in diesem Verfahren, von den in den damals entschiedenen Fällen nicht interessierenden Fragen der Betriebssicherheit nach § 22 Abs. 1 Z. 1 lit. a Stmk. VeranstaltungsG abgesehen, zulässiger Weise nur geltend machen können, dass sie durch den Veranstaltungsbetrieb durch störenden Lärm ungebührlich belästigt werden.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003050177.X01Im RIS seit
27.02.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008