RS Vwgh 2006/2/2 AW 2006/04/0001

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Veröffentlicht am 02.02.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
UVPG 2000 §17;
UVPG 2000 §19 Abs3;
VwGG §30 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Umweltverträglichkeitsprüfung - Nach dem Aufschiebungsantrag der Beschwerdeführerin (Standortgemeinde) komme es durch das genehmigte Vorhaben (Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen eines Windparks) zu einer "Beeinträchtigung des Landschaftsbildes" und "direkt zu einer anthropogenen Veränderung der Landschaft, die nicht nur den Erholungswert der Umgebung um die Gemeinde der Beschwerdeführerin, sondern auch das Erscheinungsbild wesentlich beeinträchtigt". Entgegen dem Konkretisierungsgebot wird nicht dargetan, worin sich der unverhältnismäßige Nachteil konkret für die Beschwerdeführerin manifestiert. Bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kommt es nämlich gemäß § 30 Abs. 2 VwGG (Hinweis auf die bei Mayer, B-VG3, § 30 VwGG, unter D. I.2. referierte hg. Judikatur) auf den unverhältnismäßigen Nachteil "für den Beschwerdeführer" an (davon zu unterscheiden ist die Frage, inwieweit die Beschwerdeführerin - im Genehmigungsverfahren - gemäß § 19 Abs. 3 UVP-G 2000 die Einhaltung von Rechtsvorschriften als subjektives Recht geltend machen kann). Nach der auf einem Sachverständigengutachten beruhenden Beurteilung der belangten Behörde im angefochtenen Bescheid, die bei der Entscheidung über den Aufschiebungsantrag noch nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen ist (Hinweis B 4. Jänner 2006, AW 2005/03/0033), kommt es nicht zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Soweit die Beschwerdeführerin mit dem Argument, durch die bewilligungsgemäße Errichtung und den Betrieb der Anlage werde der "Erholungswert der Umgebung" reduziert, eine Minderung ihrer finanziellen Einnahmen behauptet, fehlt eine ziffernmäßige Konkretisierung.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006040001.A01

Im RIS seit

06.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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