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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/15/0155 E 16. Dezember 2003 RS 1(hier nur zweiter Satz)Stammrechtssatz
Im Zusammenhang mit der Verhängung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs 1 BAO kommt es auf den Zeitpunkt der Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung an. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenentrichtungspflicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002130165.X01Im RIS seit
17.03.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013