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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §61 Abs4;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2005/08/0115 E 21. November 2007Rechtssatz
Der VwGH hat ausgesprochen, dass auch eine (bloß) irreführende Rechtsmittelbelehrung die Rechtsfolgen des § 61 Abs. 4 AVG auslösen kann. Dabei kommt es auf das Verständnis eines nicht rechtskundigen und auch nicht mit speziellen Kenntnissen der deutschen Sprache ausgestatteten Bescheidadressaten an. Die diffizile Unterscheidung zwischen "diesem" und "jenem" Amt liegt außerhalb des Bereiches jener Überlegungen, die von der Partei eines Verwaltungsverfahrens bei der Lektüre einer Rechtsmittelbelehrung erwartet werden dürfen (Hinweis E 6.5.1968, 463/67, VwSlg 7345 A/1968).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080063.X02Im RIS seit
22.03.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008