RS Vwgh 2006/2/15 2002/13/0182

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Veröffentlicht am 15.02.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §207;

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob Verjährung eingetreten ist, setzt ausdrückliche und nachprüfbare Feststellungen bereits im angefochtenen Bescheid voraus, die durch Ausführungen in der Gegenschrift nicht ersetzt werden können (Hinweis E 11. November 2004, 2004/16/0028).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130182.X02

Im RIS seit

17.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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