Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/16/0058 B 29. Juli 2004 RS 1(Hier ohne den ersten Satz)Stammrechtssatz
Das Verschulden einer/eines Kanzleiangestellten des Rechtsanwaltes ist der Partei nicht zurechenbar; entscheidend ist ausschließlich, ob den Rechtsanwalt ein Verschulden trifft. Daher schließt auch ein weisungswidriges Verhalten von Kanzleiangestellten eine Wiedereinsetzung nicht aus, wenn nicht den Rechtsanwalt selbst ein eigenes relevantes Verschulden trifft (vgl. die bei Mayer, B-VG3, auf Seite 778 wiedergegebene Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080215.X02Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
14.10.2011