RS Vwgh 2006/2/16 2005/14/0108

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Veröffentlicht am 16.02.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Durch das Pendlerpauschale des § 16 Abs 1 Z 6 EStG sollen Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal berücksichtigt werden. Eine pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten ist dann nicht gerechtfertigt, wenn auszuschließen ist, dass dem Arbeitnehmer Fahrtkosten erwachsen sind. Die gesetzliche Anordnung in § 16 Abs 1 Z 6 EStG, wonach das Pendlerpauschale auch für Lohnzahlungszeiträume zu berücksichtigen ist, in denen sich der Arbeitnehmer im "Krankenstand oder auf Urlaub (Karenzurlaub) befindet", hat ihre Rechtfertigung bloß in Vereinfachungsüberlegungen für Fälle, in denen typischerweise bloß kurzfristig die Fahrtaufwendungen ausfallen. Diese gesetzliche Anordnung spricht im Übrigen den Zeitraum des Mutterschutzes (Wochengeldbezug) nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140108.X02

Im RIS seit

23.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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