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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Wie sich aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Dezember 1998, G 198/98, ableiten lässt, ist auf die tatsächlichen Nettoeinkünfte und damit auf die Leistungsfähigkeit abzustellen. Dieser Umstand spricht dafür, als Nettoeinkünfte "Wochengeld" nicht eine Größe anzusetzen, die um pauschale Fahrtkosten gemindert ist, wenn sichergestellt ist, dass keine Fahrtkosten anfallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005140108.X03Im RIS seit
23.03.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013