RS Vwgh 2006/2/16 2005/14/0033

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Veröffentlicht am 16.02.2006
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Index

23/01 Konkursordnung

Norm

KO §81 Abs1;
KO §81a;

Rechtssatz

Dem Masseverwalter obliegt die praktische Durchführung des Konkursverfahrens (Ermittlung der Wirtschaftslage des Gemeinschuldners, Fortführung des Schuldnerunternehmens, Feststellung, Verwaltung und Versilberung der Aktiven, Feststellung der Passiven, Verteilung der Masse). § 81 Abs. 1 KO (in der für den Beschwerdefall geltenden Fassung - Streitjahr 1996) räumt ihm die Möglichkeit ein, das Unternehmen des Gemeinschuldners fortzuführen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005140033.X02

Im RIS seit

30.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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