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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Rechtssatz
Karenzurlaubsgeld bleibt für die Einkünftegrenze des § 33 Abs 4 Z 1 EStG unberücksichtigt. Schon aus diesem Grund können auch allenfalls damit verbundene (pauschale) Aufwendungen - abgesehen davon, dass ihnen keine tatsächlichen Fahrtaufwendungen zugrunde liegen - nicht für diese Einkünftegrenze berücksichtigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005140108.X04Im RIS seit
23.03.2006Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013