RS Vwgh 2006/2/17 2005/18/0681

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Veröffentlicht am 17.02.2006
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

PaßG 1992 §14 Abs1 Z3 litf;
PaßG 1992 §15 Abs1;
SMG 1997 §28 Abs2;
SMG 1997 §28 Abs3;
SMG 1997 §28 Abs6;

Rechtssatz

In Anbetracht des gewerbsmäßigen Suchtgifthandels in Bezug auf eine große Suchtgiftmenge besteht keine Gewähr dafür, dass der Bf im Bedarfsfall seinen Reisepass nicht zur Begehung solcher Straftaten verwenden wird. Auch der Umstand, dass der Bf selbst nicht süchtig ist, bietet keine Gewähr dafür, dass er nicht erneut mit Suchtgift in einer großen Menge gewerbsmäßig handeln und seinen Reisepass nicht zu den im § 14 Abs. 1 Z. 3 lit. f PassG 1997 genannten Handlungen missbrauchen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005180681.X02

Im RIS seit

13.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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