RS Vwgh 2006/2/22 2002/09/0187

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Veröffentlicht am 22.02.2006
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 litb;
AuslBG §2 Abs4;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;
AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/09/0188 2002/09/0189 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/09/0190 E 22. Februar 2006 2002/09/0193 E 22. Februar 2006

Rechtssatz

Bei der dem Ausländer aufgetragenen wiederholten Erbringung von gattungsmäßig umschriebenen Leistungen, nämlich der Zustellung von Tageszeitungen an bestimmte Adressen, hatte sich der Ausländer tatsächlich an eine in einer ihm übergebenen Liste festgelegte Reihenfolge der Zustellung zu halten, der Ausländer hatte eine Berichterstattungspflicht und noch andere in der Zustellerfibel festgelegte Regeln zu beachten. Es lag daher eine Weisungsgebundenheit des Ausländers in Bezug auf Arbeitsleistung und arbeitsbezogenes Verhalten vor. Die organisatorische Eingliederung des Ausländers in die von den Beschuldigten vertretenen Unternehmen vorgegebenen Abläufe und sohin seine organisatorische Abhängigkeit wurde daher zutreffend als beträchtlich und somit seine Dispositionsmöglichkeit bei der Besorgung seiner Aufgaben richtig als in einem mittleren bis starken Grad eingeschränkt beurteilt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002090187.X03

Im RIS seit

28.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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