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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/09/0035 E 17. November 2004 RS 11Stammrechtssatz
Wird in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 erhoben, so ist sowohl der Inhalt der Weisung, deren Verletzung Gegenstand des Verfahrens ist, als auch das vorgeworfene, der Weisung zuwiderlaufende Verhalten des Beschuldigten auf die im vorliegenden E näher dargestellte, für den Spruch eines Disziplinarerkenntnisses zu fordernde ausreichend präzise Weise darzustellen.
Schlagworte
Inhalt des Spruches DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090147.X05Im RIS seit
05.04.2006Zuletzt aktualisiert am
13.07.2010