RS Vwgh 2006/2/22 2005/09/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2006
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §59 Abs1;
BDG 1979 §105;
BDG 1979 §126 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §91;
B-VG Art20 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/09/0035 E 17. November 2004 RS 11

Stammrechtssatz

Wird in einem Disziplinarerkenntnis der Vorwurf der Missachtung einer Weisung entgegen § 44 Abs. 1 BDG 1979 erhoben, so ist sowohl der Inhalt der Weisung, deren Verletzung Gegenstand des Verfahrens ist, als auch das vorgeworfene, der Weisung zuwiderlaufende Verhalten des Beschuldigten auf die im vorliegenden E näher dargestellte, für den Spruch eines Disziplinarerkenntnisses zu fordernde ausreichend präzise Weise darzustellen.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090147.X05

Im RIS seit

05.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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