RS Vwgh 2006/2/22 2003/09/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2006
beobachten
merken

Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

In Zusammenhang mit der Frage, ob eine unberechtigte Beschäftigung der arbeitend angetroffenen Ausländer vorliegt, ist es nicht entscheidungswesentlich, wie lange die Arbeit bereits angedauert hat bzw. wie lange sie hätte dauern sollen, bzw. ob die Ausländer "zufällig" oder auf Grund eines "Inserates" an die Arbeitsstelle kamen (Hinweis E vom 23.11.2005, Zl. 2004/09/0166).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003090038.X02

Im RIS seit

27.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten