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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
In Zusammenhang mit der Frage, ob eine unberechtigte Beschäftigung der arbeitend angetroffenen Ausländer vorliegt, ist es nicht entscheidungswesentlich, wie lange die Arbeit bereits angedauert hat bzw. wie lange sie hätte dauern sollen, bzw. ob die Ausländer "zufällig" oder auf Grund eines "Inserates" an die Arbeitsstelle kamen (Hinweis E vom 23.11.2005, Zl. 2004/09/0166).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003090038.X02Im RIS seit
27.03.2006