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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FinStrG §29;Rechtssatz
Das Vorbringen des Beschwerdeführers, des von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens Betroffenen, das Hauptzollamt habe es im Prüfungsauftrag entgegen der Dienstanweisung für Betriebsprüfung des Bundesministers für Finanzen vom 30. Juli 1991, AÖFV Nr. 280, unterlassen, ihn auf die Möglichkeit einer Selbstanzeige hinzuweisen, ist schon deshalb nicht zielführend, weil aus einer internen Behördenanweisung keine subjektiven Rechte für den Beschwerdeführer abgeleitet werden können (Hinweis E 21. Oktober 1993, 91/15/0005).
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003170249.X06Im RIS seit
05.04.2006