RS Vwgh 2006/2/22 2005/09/0020

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Veröffentlicht am 22.02.2006
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2 litb idF 2002/I/126;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/160;
AuslBG §3 Abs1 idF 2002/I/126;

Rechtssatz

Am Vorliegen eines zumindest arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. b AuslBG ändert es nichts, dass dem Ausländer Kost und Quartier vom Beschuldigten beigestellt wurden. Zur Bewertung, ob Naturalleistungen zu vernachlässigen sind oder Entgeltcharakter aufweisen, kommt es regelmäßig auf die Umstände des Einzelfalles an. Da die Behörde von einer spezifischen freundschaftlichen Bindung zwischen dem Ausländer und dem Beschuldigten nicht ausgehen konnte, lag aber auch kein Umstand zutage, der das Fehlen eines Synallagmas indiziert hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090020.X03

Im RIS seit

23.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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