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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 litb idF 2002/I/126;Rechtssatz
Am Vorliegen eines zumindest arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses im Sinne des § 2 Abs. 2 lit. b AuslBG ändert es nichts, dass dem Ausländer Kost und Quartier vom Beschuldigten beigestellt wurden. Zur Bewertung, ob Naturalleistungen zu vernachlässigen sind oder Entgeltcharakter aufweisen, kommt es regelmäßig auf die Umstände des Einzelfalles an. Da die Behörde von einer spezifischen freundschaftlichen Bindung zwischen dem Ausländer und dem Beschuldigten nicht ausgehen konnte, lag aber auch kein Umstand zutage, der das Fehlen eines Synallagmas indiziert hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090020.X03Im RIS seit
23.03.2006Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011