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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/17/0105 E 5. Juli 1991 RS 2Stammrechtssatz
Die (wörtliche) Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen läßt, welchen Sachverhalt die belangte Behörde tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen (Hinweis E 12.2.1982, 81/08/0035).
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090007.X01Im RIS seit
22.03.2006