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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2 idF 2002/I/126;Rechtssatz
Die unsubstanziierte und nicht näher ausgeführte Behauptung des Beschuldigten, es handle sich bei dem bei der Arbeit betretenen Ausländer um "einen langjährigen Bekannten", ist für sich genommen nicht ausreichend, einen freiwilligen unentgeltlichen Freundschaftsdienst anzunehmen, zumal etwa auch die Feststellung bloß mehrmaliger Kontakte allein für die Annahme eines besonderen Naheverhältnisses nicht ausreicht, wenn der Beschuldigte diese freundschaftlichen Bande zwischen ihm und dem Ausländer nicht näher konkretisiert (Hinweis E 15.12.2004, Zl. 2003/09/0078).
Schlagworte
Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005090020.X02Im RIS seit
23.03.2006Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011