RS Vwgh 2006/2/22 2003/09/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.2006
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §28 Abs7;
AuslBG §3 Abs1;
AVG §37;
VStG §24;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/09/0166 E 23. November 2005 RS 1 [Hier: Die Ausländer wurden anlässlich der durchgeführten Kontrolle in der im Eigentum des Beschuldigten stehenden und von ihm gewerblich genutzten Halle (Betriebsräumlichkeit) arbeitend angetroffen.]

Stammrechtssatz

Im Falle des Betretens eines Ausländers in Betriebsräumen oder an Arbeitsplätzen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen eines Unternehmens, wie dies etwa Baustellen und die darauf errichteten Gerüste etwa darstellen, besteht gemäß § 28 Abs 7 AuslBG die gesetzliche Vermutung illegaler Ausländerbeschäftigung, und der Unternehmer hat den Gegenbeweis anzutreten.

Schlagworte

Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003090038.X01

Im RIS seit

27.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten