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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/09/0166 E 23. November 2005 RS 1 [Hier: Die Ausländer wurden anlässlich der durchgeführten Kontrolle in der im Eigentum des Beschuldigten stehenden und von ihm gewerblich genutzten Halle (Betriebsräumlichkeit) arbeitend angetroffen.]Stammrechtssatz
Im Falle des Betretens eines Ausländers in Betriebsräumen oder an Arbeitsplätzen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen eines Unternehmens, wie dies etwa Baustellen und die darauf errichteten Gerüste etwa darstellen, besteht gemäß § 28 Abs 7 AuslBG die gesetzliche Vermutung illegaler Ausländerbeschäftigung, und der Unternehmer hat den Gegenbeweis anzutreten.
Schlagworte
Beweise Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003090038.X01Im RIS seit
27.03.2006