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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §82;Rechtssatz
Es gibt keine Norm, die es verbietet, bereits vor der förmlichen Einleitung des Strafverfahrens diesbezügliche Erhebungen zu tätigen und verdächtige Personen zu befragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003160092.X01Im RIS seit
31.03.2006