RS Vwgh 2006/2/23 2005/16/0271

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Veröffentlicht am 23.02.2006
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Index

L34002 Abgabenordnung Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

BAO §6;
GrStG §9 Abs2;
LAO Krnt 1991 §4;

Rechtssatz

Die Miteigentümer sind Gesamtschuldner und schulden die eine Einheit darstellende Abgabenleistung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005160271.X02

Im RIS seit

27.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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