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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0198 2005/07/0129 2005/07/0017 2005/07/0016Rechtssatz
Die Erlassung des Zusammenlegungsplanes setzt die Rechtskraft eines Neubewertungsplanes voraus. Das bedeutet, dass ein nach rechtskräftiger Erlassung eines Zusammenlegungsplanes gestellter Antrag auf Neubewertung nicht (mehr) zulässig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070147.X12Im RIS seit
16.03.2006Zuletzt aktualisiert am
29.01.2015