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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/07/0198 2005/07/0129 2005/07/0017 2005/07/0016Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0152 E 31. Jänner 1995 RS 1Stammrechtssatz
Selbst das Vorhandensein einzelner Mängel bei Abfindungsgrundstücken zieht für sich allein noch nicht die Gesetzwidrigkeit der Abfindung nach sich. Entscheidend ist ein Gesamtvergleich des Altbesitzes mit der gesamten Abfindung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070147.X01Im RIS seit
16.03.2006Zuletzt aktualisiert am
29.01.2015