RS Vwgh 2006/2/23 2005/16/0245

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Veröffentlicht am 23.02.2006
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §19;
BewG 1955 §57;
ErbStG §1 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/16/0246

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung zur Bewertung eines Anteils an einer Personengesellschaft im Zusammenhang mit Vorgängen, die dem § 1 Abs. 1 ErbStG unterliegen, die Auffassung, dass für die Bemessung der Steuer nicht der Einheitswert maßgebend ist. Wenn der Erwerbsvorgang einen Anteil an einer Personengesellschaft betrifft, die ein gewerbliches Unternehmen betreibt, ist dieser Anteil als Bruchteil des Betriebsvermögens der Gesellschaft zu behandeln (Hinweis E 17. März 1986, 84/15/0113, und E 21. Oktober 1982, 81/15/0002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005160245.X01

Im RIS seit

24.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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