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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §19;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/16/0246Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung zur Bewertung eines Anteils an einer Personengesellschaft im Zusammenhang mit Vorgängen, die dem § 1 Abs. 1 ErbStG unterliegen, die Auffassung, dass für die Bemessung der Steuer nicht der Einheitswert maßgebend ist. Wenn der Erwerbsvorgang einen Anteil an einer Personengesellschaft betrifft, die ein gewerbliches Unternehmen betreibt, ist dieser Anteil als Bruchteil des Betriebsvermögens der Gesellschaft zu behandeln (Hinweis E 17. März 1986, 84/15/0113, und E 21. Oktober 1982, 81/15/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005160245.X01Im RIS seit
24.03.2006Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013