RS Vwgh 2006/2/23 2004/07/0113

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Veröffentlicht am 23.02.2006
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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Steiermark
L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

AWG Stmk 1990 §10 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Verwendet die von einer Gemeinde eingerichtete Müllabfuhr für die periodische Abfuhr nur Müllsäcke mit einem einheitlichen Volumen, so kann eine Reduktion des "Behältervolumens" iSd § 10 Abs 3 Stmk AWG 1990 nur durch eine Verminderung der Anzahl der zur Verfügung gestellten Müllsäcke erfolgen und ist der Begriff "Behältervolumen" in diesem Zusammenhang als Summe der Rauminhalte aller zur Abfuhr vorgesehenen Müllsäcke zu verstehen. Eine andere Auslegung dieses Begriffes würde die angeführte Gesetzesbestimmung ihres Anwendungsbereiches entkleiden.

Schlagworte

Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004070113.X01

Im RIS seit

23.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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