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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Stmk 1990 §10 Abs3;Rechtssatz
Verwendet die von einer Gemeinde eingerichtete Müllabfuhr für die periodische Abfuhr nur Müllsäcke mit einem einheitlichen Volumen, so kann eine Reduktion des "Behältervolumens" iSd § 10 Abs 3 Stmk AWG 1990 nur durch eine Verminderung der Anzahl der zur Verfügung gestellten Müllsäcke erfolgen und ist der Begriff "Behältervolumen" in diesem Zusammenhang als Summe der Rauminhalte aller zur Abfuhr vorgesehenen Müllsäcke zu verstehen. Eine andere Auslegung dieses Begriffes würde die angeführte Gesetzesbestimmung ihres Anwendungsbereiches entkleiden.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004070113.X01Im RIS seit
23.03.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008