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L72004 Beschaffung Vergabe OberösterreichNorm
ABGB §1002;Rechtssatz
Der Antragsteller erfüllt auch dann die Verpflichtung zur Verständigung des Auftraggebers gemäß § 163 Abs. 2 BVergG, wenn er den Auftraggeber im Wege der vergebenden Stelle von der beabsichtigten Einleitung des Nachprüfungsverfahrens informiert (in diesem Sinn auch die Kritik von Thienel in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Bundesvergabegesetz 2002 [2004], S. 1681, Rz 90 zu § 163, an einer zu formalistischen Sichtweise der Behördenpraxis).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006040002.X05Im RIS seit
15.03.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008