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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §61;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2005/12/0238Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/09/0183 E 17. Juni 1993 RS 2Stammrechtssatz
Nur die fälschliche Einräumung eines Rechtsmittels - das dann auch in der Folge ergriffen wurde - und nicht eine fehlende Rechtsmittelbelehrung stellt einen Wiedereinsetzungsgrund iSd § 46 Abs 2 VwGG dar (Hinweis B 27.10.1948, 1265/48 VwSlg 553 A/1948).
Schlagworte
Versäumung der Einbringungsfrist siehe VwGG §26 Abs1 Z1 (vor der WV BGBl. Nr. 10/1985: lita) sowie Mangel der Rechtsfähigkeit Handlungsfähigkeit Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005120237.X01Im RIS seit
24.05.2006