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L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz SalzburgNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die (zustimmende oder ablehnende) Haltung der Standortgemeinde - der sowohl nach § 19 Abs. 1 Z. 5 iVm Abs. 3 UVP-G als auch nach § 116 Abs. 3 Z. 4 MinroG im Verfahren zur Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes Parteistellung zukommt - stellt einen für die Realisierbarkeit eines derartigen Bergbauprojektes bedeutsamen Faktor dar, weshalb es nicht als rechtswidrig erkannt werden kann, dass der Umweltsenat bei der Alternativenprüfung auch darauf abgestellt hat.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitBesondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005040044.X07Im RIS seit
31.03.2006Zuletzt aktualisiert am
21.01.2015