RS Vwgh 2006/2/24 2005/04/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
MinroG 1999 §116 Abs3 Z4;
NatSchG Slbg 1999 §34 Abs3;
NatSchG Slbg 1999 §3a Abs2 Z2;
UVPG 2000 §19 Abs1 Z5;
UVPG 2000 §19 Abs3;

Rechtssatz

Die (zustimmende oder ablehnende) Haltung der Standortgemeinde - der sowohl nach § 19 Abs. 1 Z. 5 iVm Abs. 3 UVP-G als auch nach § 116 Abs. 3 Z. 4 MinroG im Verfahren zur Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes Parteistellung zukommt - stellt einen für die Realisierbarkeit eines derartigen Bergbauprojektes bedeutsamen Faktor dar, weshalb es nicht als rechtswidrig erkannt werden kann, dass der Umweltsenat bei der Alternativenprüfung auch darauf abgestellt hat.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitBesondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040044.X07

Im RIS seit

31.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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