RS Vwgh 2006/2/24 2005/04/0044

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Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
NatSchG Slbg 1999 §34 Abs3;
NatSchG Slbg 1999 §3a Abs2 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Als die Naturschutzinteressen weniger beeinträchtigende Alternativen kommen Planungs-, Standort- oder Ausführungsvarianten in Betracht (Hinweis Pürgy, Natura 2000 [2005], S. 178). Als Alternativen kommen keineswegs nur bereits genehmigte (Konkurrenz-)Projekte in Betracht. Die Frage, ob eine rechtskräftig genehmigte Anlage eines Konkurrenten besteht, ist aber neben anderen Faktoren für die Gewichtung des öffentlichen Interesses an der Errichtung der Anlage maßgeblich.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040044.X05

Im RIS seit

31.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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