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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
RGV 1955 §34 Abs1;Rechtssatz
§ 48a Abs. 1 Z. 2 RGV 1955 knüpft nur insoweit zwingend an § 34 RGV 1955 an, als in dieser Bestimmung Regelungen über die Höhe und wohl auch die Dauer der Trennungsgebühr getroffen werden. Die Begünstigung gemäß § 48a Abs. 1 Z. 2 RGV 1955 kann demnach auch dem unverheirateten Wissenschaftler gewährt werden.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120071.X06Im RIS seit
04.04.2006