RS Vwgh 2006/2/24 2003/12/0071

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Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs1 idF 1997/I/109;
RGV 1955 §48a Abs1 idF 1997/I/109;
RGV 1955 §48a Abs1 Z2 idF 1997/I/109;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Bedeutung des § 48a Abs. 1 RGV 1955 erschöpft sich nicht in der Funktion, die Anwendbarkeit der RGV 1955 zu eröffnen, sondern ermöglicht auch davon (begünstigende) Abweichungen. Schon der Wortlaut des § 48a Abs. 1 Z. 2 RGV 1955 lässt diese Auslegung zu. Er verwendet nämlich eine andere Terminologie (Haushaltszuschuss), mit der das ebenfalls in dieser Bestimmung genannte Tatbestandserfordernis der doppelten Haushaltsführung hervorgehoben wird, das unabhängig vom Personenstandstatus besteht, während der Ausdruck "Trennungsgebühr" (im § 34 Abs. 1 RGV 1955) eher auf den Status der Verehelichung (Trennung vom Ehegatten) hindeutet.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003120071.X04

Im RIS seit

04.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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