RS Vwgh 2006/2/24 2006/04/0002

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

L72004 Beschaffung Vergabe Oberösterreich
L72007 Beschaffung Vergabe Tirol
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

ABGB §1002;
BVergG 2002 §163 Abs1;
BVergG 2002 §163 Abs2;
BVergG 2002 §163 Abs3;
BVergG 2002 §20 Z36;
BVergG 2002 §20 Z4;
LVergabenachprüfungsG OÖ 2002 §3 Abs2 impl;
LVergabenachprüfungsG Tir 2002 §5 Abs2 impl;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Gemäß § 20 Z. 36 BVergG ist vergebende Stelle jene Organisationseinheit oder jener Bevollmächtigter des Auftraggebers (hier: Bund), die bzw. der das Vergabeverfahren durchführt. Das Landeswasserbauamt ist keine Organisationseinheit des Auftraggebers, sondern handelte als Bevollmächtigter im Namen des Auftraggebers. Die Tätigkeit der vergebenden Stelle für den dahinter stehenden Rechtsträger ist als rechtsgeschäftliche Stellvertretung zu qualifizieren (Hinweis E vom 20.12.2005, Zl. 2003/04/0164). Im Hinblick auf den Zweck des § 163 Abs. 2 BVergG (Hinweis E vom 19.11.2003, Zl. 2003/04/0129, und vom 1.3.2005, Zl. 2004/04/0235, zu inhaltsgleichen landesgesetzlichen Bestimmungen) und vor dem Hintergrund der Verständigungspflicht des Auftraggebers seinerseits gemäß § 163 Abs. 3 BVergG ist im Zweifel die Annahme geboten, dass die Vertretungsbefugnis der vergebenden Stelle zur Durchführung des Vergabeverfahrens auch die Befugnis, für den Auftraggeber die Verständigung im Sinne des § 163 Abs. 2 BVergG entgegen zu nehmen, umfasst (weitere Begründung im vorliegenden E).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006040002.X04

Im RIS seit

15.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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