RS Vwgh 2006/2/24 2005/04/0281

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Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AVG §56;
BVergG 2002 §20 Z41;
BVergG 2002 §20 Z42;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Zuschlagsentscheidung gemäß § 20 Z. 42 BVergG ist eine nicht verbindliche Absichtserklärung (des Auftraggebers) (vgl. dazu auch das hg. Erkenntnis vom 27. Jänner 2006, Zl. 2005/04/0202) und daher - ebenso wie die Zuschlagserteilung - kein Vollzugsakt einer Behörde und folglich auch kein Bescheid.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter wegen mangelnder Behördeneigenschaft Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040281.X01

Im RIS seit

24.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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