RS Vwgh 2006/2/24 2005/04/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §1;
AVG §56;
AVG §68 Abs1;
MinroG 1999 §22;
MinroG 1999 §23 Z2;
MinroG 1999 §34 Abs1;
MinroG 1999 §34 Abs3;
NatSchG Slbg 1999 §24 Abs3;
NatSchG Slbg 1999 §24 Abs5;
NatSchG Slbg 1999 §25 Abs1;
NatSchG Slbg 1999 §25 Abs3;
NatSchG Slbg 1999 §3a Abs2 Z1;
ROG Slbg 1998 §1 Abs2;
ROG Slbg 1998 §16 Abs2 litb;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch die rechtskräftige Verleihung der Bergwerksberechtigung für eine Überschar steht vorliegend bindend fest, dass sich im projektierten Bereich ein natürliches Vorkommen des bergfreien mineralischen Rohstoffs Diabas befindet. Die durch diesen Fachplanungsakt des Bundes bewirkte raumordnungsrechtliche Widmung bewirkt zwar, dass die Verwirklichung eines entsprechenden Bergbauvorhabens auf dem betreffenden Gebiet als im öffentlichen Interesse gelegen zu beurteilen ist, die naturschutzbehördliche Bewilligung wird dadurch aber nicht vorweggenommen; die Gewichtung des öffentlichen Interesses am Bergbauvorhaben und seine Abwägung gegenüber den öffentlichen Interessen am Schutz von Natur und Landschaft bleibt im Bewilligungsverfahren der Naturschutzbehörde vorbehalten (Hinweis E vom 12.11.2001, Zl. 99/10/0145).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraftsachliche ZuständigkeitRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040044.X09

Im RIS seit

31.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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