RS Vwgh 2006/2/24 2005/04/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §52;
UVPG 2000 §12 Abs3;
UVPG 2000 §12 Abs4 Z1;
UVPG 2000 §17;
UVPG 2000 §6;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die im Beschwerdefall gewählte Form der Gutachtenserstattung durch die Beantwortung von - auf die gemäß § 12 Abs. 3 und Abs. 4 Z. 1 UVP-G bei der Erstattung des Umweltverträglichkeitsgutachtens mitzuberücksichtigende Umweltverträglichkeitserklärung bezugnehmenden - Fragen und die zusammenfassende Bewertung aller Umweltauswirkungen in Form einer Matrix keinen Bedenken begegnen.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040044.X17

Im RIS seit

31.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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