RS Vwgh 2006/2/24 2005/04/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2006
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Index

L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §1;
AVG §56;
AVG §68 Abs1;
MinroG 1999 §22;
MinroG 1999 §23 Z2;
MinroG 1999 §34 Abs1;
MinroG 1999 §34 Abs3;
MinroG 1999 §83;
NatSchG Slbg 1999 §24 Abs3;
NatSchG Slbg 1999 §24 Abs5;
NatSchG Slbg 1999 §25 Abs1;
NatSchG Slbg 1999 §25 Abs3;
NatSchG Slbg 1999 §3a Abs2 Z1;
UVPG 2000 §19 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Umstand, dass gemäß § 34 Abs. 3 MinroG u.a. auf die Interessen des Naturschutzes, der Raumordnung, des Fremdenverkehrs und des Umweltschutzes "Bedacht zu nehmen" ist, bedeutet - ebenso wie die Verpflichtung der Behörde, gemäß § 83 MinroG die öffentlichen Interessen an der Genehmigung eines Gewinnungsbetriebsplanes für grundeigene mineralische Rohstoffe mit gegenläufigen öffentlichen Interessen abzuwägen (Hinweis E vom 12.11.2001, Zl. 99/10/0145) - keineswegs, dass durch die Verleihung der Bergwerksberechtigung die naturschutzbehördliche Interessenabwägung vorweggenommen wird. Die Beschwerdeführerin war daher durch die rechtskräftige Verleihung der Bergwerksberechtigung in keiner Weise an der Ausübung des ihr von der Verfassungsbestimmung des § 19 Abs. 4 UVP-G eingeräumten Rechts gehindert, die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften im vorliegenden Verfahren als subjektives Recht geltend zu machen.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraftsachliche ZuständigkeitRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040044.X10

Im RIS seit

31.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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