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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Das UOG 1993 erfordert zur Prüfung der Voraussetzungen für die Verleihung der Lehrbefugnis eine eigenständige Beurteilung des Inhalts der Arbeiten des Antragstellers; es kann nicht aus dem Umstand der Veröffentlichung in bestimmten Publikationsorganen allein bereits auf die Qualität der Arbeiten und die Erfüllung der vom UOG 1993 gestellten Anforderungen geschlossen werden. Auch die Publikation in renommierten wissenschaftlichen Zeitschriften vermag eine inhaltliche Prüfung der eingereichten Arbeiten nicht zu ersetzen. Auch der Umstand, dass eine Arbeit nur nach Prüfung durch qualifizierte Fachexperten zur Publikation angenommen wurde, kann das Ergebnis einer fachkundigen Prüfung nicht widerlegen.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003100020.X01Im RIS seit
28.03.2006Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008