Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Annahme, dass im Hinblick auf die Zulässigkeit eines Betriebes im Bauland-Industriegebiet jedenfalls auch eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen ist, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr sind nämlich die spezifische Art und Dauer des Lärms in die Betrachtung einzubeziehen und in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke von einem medizinischen Sachverständigen nachvollziehbar zu beurteilen.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerBesondere RechtsgebieteSachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Anforderung an ein GutachtenBaurecht NachbarSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050006.X06Im RIS seit
28.03.2006Zuletzt aktualisiert am
19.07.2012